1)
VORAUSSETZUNG
Das im Vertrag angegebene befindliche Mietobjekt ist zum ausschliesslichen zivilen Wohngebrauch für den Fremdenverkehr im Sinn des Art. 1 (comma 2, Buchstabe C - Gesetz nr. 431/98) bestimmt.
2)
RESERVIERUNG
Die Reservierung kann persoenlich direkt in unserer Filiale erfolgen, per Telefon, Fax oder e-mail. Die Buchung ist nur nach Erhalt des Mietvertrages "Lettera di Conferma", den die Agentur ABITA per Post oder e-mail oder direkt dem Kunden gleich nach Erhalt der Anzahlung aushaendigt, als endgueltig bestaetigt zu verstehen. Die Agentur ABITA behält sich das Recht vor, Anzahlungen zurückzuweisen, die spatter als 10 Tage nah Mitteilung der Verfügbarkeit des Apartaments für den erwünschten Termin eingehen.
Der Kunde drueckt durch die Anzahlung sein Einverstaendnis zu den vorliegenden allgemeinen Vetragsbestimmungen aus.
3)
BEZAHLUNG
Bei Reservierung wird eine Anzahlung von 30% der Mietsumme verlangt. Die restlichen 70% der Miete und die Summe der obligatorischen oder/und fakultativen Nebenkosten muss bei Ankunft beglichen werden. Der Kunde kann verschiedene Zahlungsarten auswaehlen, indem er persönlich in den Büros der Filialen bezahlt, per Post (Postanweisung) oder mittels Banküberweisung an die Banca Friuladria Credit Agricole (CODE IBAN : IT18 R062 3036 0200 0001 5327 266).
Die Wohnungsschlüssel werden nur nach vollkommener Bezahlung der Mietsumme und den eventuellen Nebenkosten ausgehändigt.
4)
STORNIERUNG
Auf keinen Fall wird die Anzahlung rückerstattet. Im Fall der Beantragende gezwungen sei, die Buchungen zu kuendigen, muss er das zumindest 5 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt schriftlich bekannt geben. Wenn die Agentur Abita nicht in der Lage sein sollte anderwärtig das Objekt zu vermieten, muss der Anfragende auch die vereinbarte Restsumme begleichen. Sollte sich der Kunde entschliessen die Wohnung vorzeitig und nicht am vorgesehen Abreisetag lt. Mietvertrag zu verlassen, wird die Agentur ABITA auf keinen Fall den bereits bezahlten Mietbetrag und die Nebensumme rückerstatten.
5)
ANKUNFT
Die Ankunft muß am vorgesehen Ankunftstag zwischen 15.30 und 18.30 Uhr erfolgen. Im Fall einer Verspätung bitten wir Sie unverzueglich die zustaendigen Bueros der Agentur ABITA zu verständigen. Andernfalls wird die Wohnung nur einen Tag zur Verfügung gestellt und anschliessend kann sie anderweitig vermietet werden. Alle daraus resultierenden Kosten werden, wie im Punkt 4, zu Lasten des Kunden anfallen.
Bei Ankunft müssen zur Registrierung alle Personalausweise oder Paesse der Gaeste vorgewiesen werden, die die Wohnung besetzen.
6)
AUFENTHALTSBESTIMMUNGEN
Es ist verboten mehr Personen unterzubringen als in der angeführten maximalen Bettenanzahl in unserem Offert. Kinder zaehlen dabei wie Erwachsene. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung der Agentur ABITA und unter Berücksichtigung der jeweiligen Hausordnung mitgebracht werden. Der Gebrach von elektrischen Heizöfen sowie eigenen Haushaltsgeräten ist untersagt. Die Gäste werden gebeten, die Hausordnung des jeweiligen Hauses zu beachten. Die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich der Ruhezeiten in den Nachmittags und Nachstunden bitten wir besonders zu berücksichtigen.
7)
AUSSTATTUNG DER WOHNUNGEN
Alle Wohnungen sind vollständing eingerichtet und verfügen über Gasherd, Kühlschrank, Geschirr (Kochtöpfe, Teller, Gläser, Besteck), fließendes Warm und Kaltwasser, Stromspannung. Pro Bett sind eine Wolldecke und ein Kopfkissen vorhanden. Mitzubringen sind die Bettwäsche und Handtücher.
8)
ABREISE
Die Wohnung ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Eine Abreise während der Nacht kann nur mit Genehmigung der Agentur ABITA erfolgen. In diesem Fall behält sich die Agentur das Recht vor, die eventuelle Kaution einzubehalten, bis die Wohnung kontrolliert wurde, und anschließend die Kaution zuzuschicken. Die Wohnung muss in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden: ohne Abfälle, das Geschirr muss gespült werden, der Kühlschrank muss leer geräumt werden, die Kochnische muss sauber hinterlassen werden.
9)
KAUTION
Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung und deren Haushaltsausstattung mit Sorge zu behandeln (Geschirr, Kühlschrank, Matratzen usw..) Evt. Brueche oder Beschaedigungen von Objekten muessen zum Listenpreis erstattet werden. Zur Garantie des oben Angefuehrten und der Verpflichtung die Wohnung in Ordnung zu verlassen, wird bei Schlüsselübergabe an die Agentur ABITA eine Kaution laut Preisliste hinterlegt. Diese zinslose Kaution wird bei Beendigung der Mietdauer nach Wohnungskontrolle zurückerstattet.
Der Mieter wird ersucht in der Büro der Agentur ABITA eventuelle Mängel der Wohneinheit oder der Ausstattung innerhalb von 24 Stunden nach Schlüsselübergabe zu melden. Bei nicht Meldung von Mangel und Defekten können evt. Kosten dem Mieter angelastet werden.
10)
VERANTWORTUNG DER AGENTUR
Der Vermieter tritt als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Wohnungseigentuemer auf. Keine Verantwortung kann daher bei Bruch, Unfällen, Verlorenem, Verspätungen und im allgemeinen bei Unannehmlichkeiten die sich in der Wohnung ergeben könnten übernommen werden. Sie bleibt jedoch mit ihrem Dienst bereit, hilfreich bei Problemen als Vermittlungsperson bei evt. Anfragen von Schadenersatzanspruechen an Wohnungseigentümer einzutreten.
11)
BESONDERE NORMEN
Die Agentur behaelt sich im Ausnahmefall das Recht vor, bei der Einteilung der reservierten Wohnung einen Tausch der Wohnung mit einer anderen mit den gleichen Merkmalen vorzunehmen. Eventuelle anfallende Mehrkosten werden vom der Agentur getragen.
Die Anfrage einer bestimmten Wohnung (Nummer, Etage, Orientierung, Blick, usw.) wird von der Agentur in Betracht gezogen, die dennoch keine entsprechende Garantie zusichert. (Es sei den es wird ausdruecklich schriftlich festgehalten). Die Beschreibung ueber die Aufteilung der Einrichtung laut Katalog kann in Ausnahmefaellen Variationen unterliegen.
12)
ZUSTAENDIGER GERICHTSHOF
Fuer jede Streitfrage ist ausschliesslich der Gerichtshof im Sitz der Agentur ABITA zustaendig.
KURTAXE